Ortsgerichtspersonen

Ortsgerichtspersonen

Ortsgerichtspersonen, im Königr. Sachsen Personen ohne rechtsgelehrte Vorbildung, die als Gerichtsbeisitzer oder Urkundspersonen auf dem Gebiete der nichtstreitigen Rechtspflege mitwirken. Die erste O. des Bezirks heißt Lokalrichter oder Ortsrichter, die übrigen Gerichtsschöppen.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Lokalrichter — Lokalrichter, s. Ortsgerichtspersonen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ortsrichter — Ortsrichter, s. Ortsgerichtspersonen …   Kleines Konversations-Lexikon

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